Stand: 4. Februar 2021
Sehr geehrte Patienten*innen,
Auch während des derzeitigen bundesweiten Lockdowns ist Ihre Aufnahme zur Durchführung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme oder zur Anschlussrehabilitation uneingeschränkt möglich!
Unsere Maßnahmen zur Vorbeugung und zur Bekämpfung des Corona-Virus SARS-CoV-2
1. Vor Ihrer Anreise:
Der Beginn Ihrer Rehabilitationsmaßnahme in unserer Klinik ist nicht möglich, wenn Sie
- zeitnah zu Ihrer Anreise COVID-19 typische Symptome zeigen (Fieber, Halsschmerzen, trockenen Husten, ggf. Atembeschwerden oder Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns)
oder
- in den letzten 14 Tagen vor Ihrer Anreise Kontakt zu COVID-19 infizierten Personen gehabt haben oder
- die Infektionsschutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 aus persönlichen Gründen ablehnen.
Sollten Sie aus einem der o. g. Gründe nicht anreisen dürfen und bereits einen Aufnahmetermin erhalten haben, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung.
2. Wenn Sie hier in der Klinik sind:
- Unmittelbar nach Ihrer Anreise erhalten Sie einen COVID-19-Schnelltest. Sofern der Testbefund negativ sein sollte, wird Ihr Rehabilitationsprozess auch wie geplant starten können, andernfalls werden weitere erforderliche medizinische Maßnahmen folgen. Der Test wird innerhalb der ersten Aufenthaltswoche wiederholt.
- Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) innerhalb des Gebäudes (mit Ausnahme in Ihrem Patientenzimmer oder bei Tisch) ist obligatorisch; der MNS wird Ihnen täglich neu zur Verfügung gestellt. Auf dem Klinikareal legen wir unseren MNS dann an, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann oder wir mit Personen zusammentreffen, die nicht zum Klinikumfeld gehören.
- Den Abstand von 1,50 m zu anderen Personen halten wir überall dort ein, wo uns dies möglich ist. Dies gilt insbesondere bei der Einnahme der Mahlzeiten, bei den Behandlungen und auch während der Freizeit.
- Wir beherzigen stets die 10 wichtigsten Hygienetipps zur Infektionsvorbeugung.
- Sie und unsere Mitarbeitenden halten sich stetig an die organisatorischen Maßnahmen zum vorbeugenden Infektionsschutz.
- Das Besuchsverbot innerhalb der Klinik bleibt uneingeschränkt bestehen; dies gilt auch für die Aufnahme von Begleitpersonen. Eine Zusammenkunft mit Angehörigen/Freunden auf dem Klinikareal oder im öffentlichen Raum während der Rehamaßnahme muss unterlassen werden!
- Beurlaubungen während der Rehamaßnahme können nicht erfolgen, so auch keine Heimfahrten über das Wochenende oder an Feiertagen.
Bitte beherzigen Sie die vorstehenden Regelungen und tragen Sie damit aktiv dazu bei, dass Sie, Ihre Mitpatienten*innen und unsere Mitarbeitenden auch infektionsfrei bleiben.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!