Die Ostseeklinik Schönberg-Holm ist Ihr verlässlicher Partner in Sachen Gesundheit und Heilung. Unser breit gefächertes Angebot umfasst eine ganzheitliche Versorgung im Bereich der Prävention, Rehabilitation bei chronischen Erkrankungen oder unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung (auch Anschlussrehabilitation genannt). Mit unseren ambulanten Leistungen bieten wir Ihnen außerdem eine wohnortnahe und gleichwertige Alternative zur stationären Behandlung.
Selbstverständlich heißen wir auch Ihre Begleitperson in unserem Haus herzlich willkommen. Während Sie Ihr Rehabilitationsprogramm absolvieren, stehen Ihrer Begleitung auf Wunsch diverse therapeutische Leistungen zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.
Entspricht unser Haus Ihren individuellen Vorstellungen eines kompetenten und erholsamen Rehabilitationsaufenthalts, dann können Sie die Ostseeklinik Schönberg-Holm bereits bei der Antragstellung als Ihre Wunsch-Klinik angeben. Als Versicherte können Sie auf die Auswahl Ihrer Reha-Klinik gemäß § 8 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches IX selbst Einfluss nehmen.
Dieses Wunsch- und Wahlrecht muss bei der Leistungsgewährung berücksichtigt werden. Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Um von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, ist lediglich ein Ergänzungsformular erforderlich.
Als Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse sollen Ihnen dann medizinische Vorsorgeleistungen gewährt werden, wenn es u. a. darum geht, Krankheiten zu verhindern oder einer Verschlimmerung des Gesundheitszustandes entgegenzuwirken.
Gemäß dem dreistufigen Vorsorgeangebot des Gesetzgebers wird je nach persönlichem medizinischem Bedarf eine ambulante Behandlung am Wohnort, eine ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort oder eine stationäre Behandlung genehmigt. Reichen die ambulanten Maßnahmen nicht aus, um die Behandlungsziele zu erreichen, ist ein stationärer Aufenthalt empfehlenswert.
Genauere Informationen über das Genehmigungsverfahren sowie Art, Dauer und Umfang der Behandlung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Hausarzt.
Die Kriterien für die Genehmigung einer Rehabilitationsmaßnahme unterscheiden sich je nach Kostenträger. Die Bestimmungen betreffen die medizinischen Rehabilitationsleistungen, das entsprechende Heilverfahren sowie die damit verbundenen Zielsetzungen.
Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren Leistungen zur Rehabilitation, wenn dadurch eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abgewandt, beseitigt, gemindert, ausgeglichen, ihre Verschlimmerung verhütet oder die Folgen gemildert werden können.
Nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“ ist es vorrangige Aufgabe der Rentenversicherung, ihre Versicherten infolge einer Krankheit oder Behinderung durch Gewährung von Rehabilitationsleistungen vor einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu bewahren oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wieder einzugliedern. Hierbei muss die Erwerbsfähigkeit des Versicherten wegen dieser Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung gefährdet oder gemindert sein.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Gewährleistung von Rehamaßnahmen zuständig, die nach einem Arbeitsunfall oder dem Eintritt einer Berufskrankheit die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben ermöglichen oder die Auswirkungen von arbeitsbedingten Einschränkungen mildern sollen. Verantwortlich dafür sind die Berufsgenossenschaften, bei denen alle beitragspflichtigen Beschäftigten von Gesetzes wegen versichert sind.
Bitte beraten Sie die Antragstellung mit Ihrem Hausarzt oder dem jeweils zuständigen Sozialleistungsträger.
Haben Sie eine Behandlung im Krankenhaus oder gar einen operativen Eingriff hinter sich? Dann rät Ihnen der behandelnde Arzt meist zu einer Anschlussheilbehandlung (AHB). Sie umfasst medizinische Leistungen, die unmittelbar nach einem stationären Krankenhausaufenthalt in einer besonders spezialisierten Rehabilitationseinrichtung angeboten werden. Die AHB kommt nur bei bestimmten Erkrankungen in Frage, muss bereits im Krankenhaus eingeleitet und beim zuständigen Kostenträger beantragt werden und in der Regel spätestens zwei Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnen. Je nach Krankheitsbild und Rehabilitationsverlauf ist die Behandlung ambulant, teilstationär oder stationär möglich und umfasst üblicherweise drei Wochen.
Ziel der AHB ist es, dass Sie sich nach einer Erkrankung, einer Operation oder medizinischen Behandlung wieder an die Belastungen des Alltags und vielleicht auch des Berufslebens zu gewöhnen. Es gilt, verloren gegangene körperliche und geistige Funktionen wiederzuerlangen und/oder gesundheitliche Einschränkungen bestmöglich zu kompensieren. Insofern kann und soll die AHB auch eine Pflegebedürftigkeit vermeiden oder verzögern.
In der Ostseeklinik Schönberg-Holm absolvieren Sie die AHB unter der Anleitung unseres besonders geschulten medizinischen und therapeutischen Personals. Mit unserem Leistungsangebot streben wir die Rehabilitation des ganzen Menschen an und legen großen Wert darauf, auch die psychosozialen Belastungsfaktoren in der Behandlung zu berücksichtigen.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beantragung einer AHB sind, dass die Diagnose im AHB-Verzeichnis enthalten ist und der Patient
Bitte sprechen Sie bei Fragen Ihren behandelnden Arzt oder den Sozialdienst im Krankenhaus an.
Die Integrierte Versorgung orientiert sich am allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und des medizinischen Fortschritts. Sie verfolgt den Ansatz, Patienten interdisziplinär und fachübergreifend zu behandel und dabei die Vernetzung aller Leistungssektoren wie Hausärzte, Fachärzte und Krankenhäuser zu fördern. Dadurch soll eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung gewährleistet bzw. die ganzheitliche Behandlung unter der Einbeziehung aller Sektoren verbessert werden. Um ein sektorenübergreifendes Netzwerk zu schaffen, können Krankenkassen auf der Grundlage des § 140a ff. Sozialgesetzbuch V Verträge mit verschiedenen Vertragspartnern abschließen.
Vertragspartner der Krankenkassen können u. a. sein:
In den Verträgen müssen sich die Vertragspartner zu einer qualitätsgesicherten, wirksamen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten verpflichten und ihre am Bedarf des Patienten orientierte Zusammenarbeit sicherstellen. Insbesondere müssen sie die Gewähr dafür übernehmen, dass die organisatorischen, betriebswirtschaftlichen sowie die medizinischen und medizinisch-technischen Voraussetzungen für die vereinbarte Integrierte Versorgung erfüllt werden.
Die Teilnahme der Versicherten an den integrierten Versorgungsformen ist freiwillig. Sie haben das Recht, von ihrer Krankenkasse umfassend über die Verträge zur Integrierten Versorgung, die teilnehmenden Leistungserbringer, besondere Leistungen und vereinbarte Qualitätsstandards informiert zu werden.
Unsere Kooperationspartner im Rahmen der Integrierten Versorgung sind:
Die Ostseeklinik Schönberg-Holm ist von den Krankenkassenverbänden zur Abgabe ambulanter therapeutischer Behandlungen ermächtigt.
Sie haben Ihren Wohnsitz in Schönberg bzw. in der Umgebung, sind Begleitperson in unserem Haus oder Sie halten sich als Urlaubsgast in der Region auf und Ihr Hausarzt hat Ihnen auf Rezept einzelne Therapiemaßnahmen verordnet?
In diesem Falle kommen Sie mit dem Rezept zu uns und wir werden in Absprache mit Ihnen einen Behandlungsplan erstellen. Die Anwendungen nehmen Sie hier in der Ostseeklinik Schönberg-Holm wahr.
Hat Ihnen Ihre Krankenkasse eine ambulante Vorsorgeleistung (offene Badekur) bewilligt, werden Ihnen die therapeutischen Behandlungen vom Badearzt verordnet. Die Therapien können Sie anschließend in unserem Haus durchführen.
Die Ostseeklinik Schönberg-Holm ist gemäß § 30 Gewerbeordnung eine sogenannte Kranken- und Heilanstalt, die die entsprechende Konzession besitzt. Die Klinik entspricht den Anforderungen der Beihilfeverordnung des Bundes und der Länder und ist als beihilfefähig anerkannt.
Als Privatpatient haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen eines stationären Heilverfahrens oder direkt im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung (AHB) in unserem Hause betreut zu werden.
Leistungsverzeichnis hier downloaden
Aufnahmevertrag Privatpatient stationär 2020 hier downloaden
Aus unserer Erfahrung heraus wissen wir, dass eine vertraute Person an Ihrer Seite sich nicht nur positiv auf den Heilungsprozess auswirken, sondern im Zweifel sogar entscheidend zum Therapieerfolg beitragen kann. Wir begrüßen es daher, wenn Sie die Rehabilitationsmaßnahme mit einem Familienangehörigen oder Bekannten gemeinsam gestalten. Gerne kann Ihre Begleitung auf Ihren Wunsch auch mit in die Gespräche und in den Schulungsprozess eingebunden werden. Gerade wenn es um Veränderungen des Lebensstils geht, kann dies für die Zeit nach Ihrem Aufenthalt bei uns für die Umsetzung im Alltag hilfreich und stabilisierend sein.
Selbstverständlich kann Ihre Begleitung die Zeit in unserem Hause auch nutzen, um zu entspannen oder selbst Kraft zu schöpfen, medizinisch-therapeutische Anwendungen in Anspruch zu nehmen oder ein ambulantes Heilverfahren durchzuführen. Die Leistungen werden dann separat berechnet oder von einem Badearzt in Schönberg verordnet. Die Betreuung durch unsere Chefärzte ist ebenfalls möglich; die Abrechnung erfolgt dann nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Während des gesamten Aufenthaltes steht Ihrer Begleitung das Schwimmbad sowie die Teilnahme an Vorträgen im Rahmen des Gesundheitstrainings, sowie am Kulturprogramm kostenlos zur Verfügung.
Auf Wunsch kann Ihre Begleitung an allen Mahlzeiten in der Ostseeklinik Schönberg-Holm teilnehmen. Buchen Sie in diesem Fall einfach Vollpension. Möchten Sie die Mahlzeiten flexibel gestalten, besteht für Ihre Begleitperson auch die Möglichkeit, den Aufenthalt nur in Verbindung mit Frühstück zu buchen. Essenmarken für Mittag- und Abendessen können dann an der Rezeption erworben werden. Bitte teilen Sie uns in jedem Fall vor der Anreise mit, ob Ihre Begleitperson eine bestimmte Kostform, z.B. aufgrund von Allergien, benötigt.
Download Flyer 'Begleitpersonen' 2020 als PDF
Die Ostseeklinik Schönberg-Holm liegt nur wenige Gehminuten vom Ostseestrand inmitten der einzigartigen Salzwiesenlandschaft und ist zugleich nur etwa 20 Kilometer von der Landeshauptstadt Kiel entfernt. Reizvoll sind Spaziergänge oder auch Radtouren an den Strandabschnitten Kalifornien, Brasilien und Schönberger Strand. Alle Ortsbereiche wie auch der Ostseestrand sind zu Fuß, per Fahrrad oder auch mit dem Bus erreichbar.
Von der Autobahn A7 aus Richtung Norden
a. Am Autobahnkreuz Rendsburg von der A 7 auf die Autobahn A 210 in Richtung Kiel
b. Am Autobahnkreuz Kiel von der A 210 auf die Autobahn A 215
c. Abfahrt auf die B 76 Richtung Lübeck/Ostuferhafen
d. Abfahrt auf die B 502 Richtung Ostuferhafen
e. Weiter auf der B 502 Richtung Schönberg
f. Im Kreisverkehr 3. Ausfahrt Richtung Ostseeklinik
Von der Autobahn A7 aus Richtung Süden
a. Am Autobahnkreuz Bordesholm von der A 7 auf die Autobahn A 215 in Richtung Kiel
b. Abfahrt auf die B 76 Richtung Lübeck/Ostuferhafen
c. Abfahrt auf die B 502 Richtung Ostuferhafen
d. Weiter auf der B 502 Richtung Schönberg
e. Im Kreisverkehr 3. Ausfahrt Richtung Ostseeklinik
Aus Richtung Lübeck / Von der A1
a. Autobahn A 1 bis Ausfahrt Neustadt/Holstein (Nord) auf die B 501 Richtung Schönwalde a.B. b. Weiter auf der B 501 bis Lütjenburg
c. Im Kreisverkehr 3. Ausfahrt Richtung Schönberg
d. Im Kreisverkehr 2. Ausfahrt (geradeaus)
e. Im Kreisverkehr 1. Ausfahrt Richtung Ostseeklinik
Weitere Anreisemöglichkeiten:
Anreise mit der Bahn
Weitere Anreisemöglichkeiten:
Ostseeklinik Schönberg-Holm
An den Salzwiesen 1
24217 Ostseebad Schönberg / Holstein
Telefon. 04344/37-0
Fax 04344/37-7001