Vorsorge
Zuständig für medizinische Vorsorgeleistungen sind die gesetzlichen Krankenkassen. Sie gewähren stationäre Maßnahmen, wenn
- eine Schädigung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, beseitigt,
- eine Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegengewirkt,
- Krankheiten verhütet oder deren Verschlimmerung vermieden werden kann und ambulante Leistungen zur Erreichung der Ziele nicht ausreichen.
Genauere Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Hausarzt.