Kosten & Kostenträger: Wer zahlt und wieviel?

Laut Sozialgesetzbuch I § 4 haben Sie nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall Anspruch auf die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit. Das bedeutet: Sie müssen für Ihre Rehabilitation nicht selbst zahlen, die Kosten übernimmt der für Sie zuständige Kostenträger.

Wie teuer eine medizinische Rehabilitation im Einzelnen ist, hängt ab von der Indikation, den erforderlichen Behandlungen, der Dauer der Maßnahme, bei stationärer Reha von der Dauer des Aufenthalts in der Klinik.

Kostenträger
Privatpatient:innen & Selbstzahler:innen
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