Wunsch- & Wahlrecht für Ihre Reha

Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 8 haben Sie grundsätzlich das Recht, sich eine zu Ihrem Krankheitsbild passende Klinik für Ihre stationäre oder ambulante Rehabilitation auszuwählen. Dieses sogenannte Wunsch- und Wahlrecht gilt für Reha-Anträge sowohl bei der DRV als auch bei der GKV.
Ihre Wahl kann wesentlich zum Erfolg Ihrer Reha beitragen. Zögern Sie daher nicht, Ihr Wunsch- und Wahlrecht auszuüben.


Kompetenzen der OKLI

Als zertifizierte Klinik für stationäre medizinische Rehabilitation einschließlich Anschlussrehabilitation und für Prävention kann die Ostseeklinik Schönberg-Holm ausgewählt werden bei Erkrankungen

  • des Herzens und des Kreislaufs (Indikationsgruppe 1),
  • der arteriellen Gefäße, (Indikationsgruppe 2a),
  • der Atemwege (Indikationsgruppe 7)
  • und der Bewegungsorgane (Indikationsgruppe 4). 

Zudem behandeln wir Patienten mit Schlafstörungen oder mit einer Erkrankung des Immunsystems.

Antragsformular für Ihre Wunschklinik
Zur Reha in die OKLI – was ist zu tun?

Ihr Wunsch & Wahlrecht bei der DRV

Für mehr Informationen und Antragsformulare:

Haben Sie Fragen zu uns oder Ihrer Reha?

Ostseeklinik Schönberg-Holm
An den Salzwiesen 1
24217 Ostseebad Schönberg / Holstein
 

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