Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 8 haben Sie grundsätzlich das Recht, sich eine zu Ihrem Krankheitsbild passende Klinik für Ihre stationäre oder ambulante Rehabilitation auszuwählen. Dieses sogenannte Wunsch- und Wahlrecht gilt für Reha-Anträge sowohl bei der DRV als auch bei der GKV.
Ihre Wahl kann wesentlich zum Erfolg Ihrer Reha beitragen. Zögern Sie daher nicht, Ihr Wunsch- und Wahlrecht auszuüben.
Kompetenzen der OKLI
Als zertifizierte Klinik für stationäre medizinische Rehabilitation einschließlich Anschlussrehabilitation und für Prävention kann die Ostseeklinik Schönberg-Holm ausgewählt werden bei Erkrankungen
Zudem behandeln wir Patienten mit Schlafstörungen oder mit einer Erkrankung des Immunsystems.